Neuordnung der Seelsorge
Am 28. März 2011 hat der Weihbischof Dr. Thomas Löhr den Frankfurter Katholiken die Absichten des Bistums für eine Neuordnung der Pfarreien in Frankfurt vorgestellt. Wegen der vielen Besonderheiten des Bezirks Frankfurt schlägt das Bistum ein gestuftes Verfahren vor, nach dem zunächst ab 2012 zehn Pastorale Räume gebildet werden, aus denen dann nach der Visitation durch den Bischof im Jahr 2016 sechs bis sieben Pfarreien werden sollen.
Für unseren Bereich heißt dies konkret, dass die beiden früheren Pastoralen Räume Sindlingen-Zeilsheim und Höchst-Unterliederbach-Sossenheim ab dem 1. Januar 2012 einen gemeinsamen Pastoralen Raum bilden und einen gemeinsamen Pastoralausschuss wählen. Dessen erste und wahrscheinlich schwierigste Aufgabe wird es sein, einen Zeitplan zu erarbeiten, nach dem der Weg zu einer gemeinsamen Pfarrei gegangen werden soll. Eine der großen Schwierigkeiten dabei ist, dass erst nach der Visitation durch den Bischof, also frühesten 2017 feststehen wird, ob das schon die endgültige Größe der Pfarrei sein wird, oder ob das Gebiet der künftigen Pfarrei auch noch die heutigen Pfarreien von Nied und Griesheim umfassen muss.
Für die meisten Menschen ist eine solch große Pfarrei eine erschreckende Vorstellung. Deshalb wurde der Weihbischof auch nicht müde darzulegen, dass die künftige Pfarrei Neuen Typs nicht mit den bisherigen Pfarreien zu vergleichen sei. „Die Pfarrei Neuen Typs ist keine Zentralpfarrei!“ Sie ist vielmehr der Raum gemeinsam verantworteter Seelsorge mit hoffentlich vielen, lebendigen Gemeinden und Orten kirchlichen Lebens.

10 Pastorale Räume sind im Bezirk Frankfurt ab dem 1. Januar 2012 konstituiert worden
Eine Pfarrei – viele Gemeinden und Orte kirchlichen Lebens
Die Pfarrei wird in Zukunft der Raum gemeinsam getragener Verantwortung sein und so ist sie in gewisser Weise dem bisherigen Pastoralen Raum verwandt. Dort sollen grundlegende, konzeptionelle Entscheidungen getroffen werden, die alle Gemeinden und Orte kirchlichen Lebens in diesem Gebiet betreffen. Einer der gewichtigen Unterschiede zum heutigen Pastoralen Raum ist jedoch, dass es für diese gemeinsame Verantwortung auch einen gemeinsamen Rechtsträger, die Kirchengemeinde (= Körperschaft öffentlichen Rechtes) gibt.
In allen bisherigen Pfarreien sollen Gemeinden erhalten bleiben und so der Seelsorge ein Gesicht geben. Die Nähe der Seelsorge zu den Menschen sichern ist einer der meist geäußerten Wünsche. Das kann durch lebendige Gemeinden, aber auch weitere Orte kirchlichen Lebens in Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen, Kindertagesstätten und Sozialstationen geschehen. Diese Gemeinden und Gemeinschaften müssen sich künftig deutlich selbständiger organisieren, denn es wird auf lange Sicht nicht mehr für alle bisherigen Pfarreien eine alleinige hauptamtliche, pastorale Kraft zur Verfügung stehen.

Die Pfarreien Neuen Typs sollen Netzwerke werden
Eine Pfarrkirche – Gottesdienste aber weiter in allen Kirchen
Es wird eine Pfarrkirche geben, die der Pfarrei Neuen Typs den Namen gibt. Aber in allen Kirchen und Kapellen kann wie bisher Gottesdienst gefeiert und können Sakramente gespendet werden. Taufen und Hochzeiten können also weiterhin in der jeweiligen „Heimat-Kirche“ gefeiert werden.
Ob und wie stark Sonn- und Werktagsmessen verringert werden müssen, ist nicht eine Frage ob die Kirche Pfarrkirche ist, sondern lediglich eine Frage der verfügbaren Priester.
Auch hier sind die Ortsgemeinden künftig stärker in ihrer Eigenverantwortung gefragt. Was kann vor Ort an Gottesdienst und Andacht angeboten werden, ohne das dafür ein hauptamtlicher Seelsorger benötigt wird? Kreuzwegandachten, Rosenkränze, aber auch das Stundengebet der Kirche oder Taizéegebete sind jederzeit möglich und hängen nur davon ab, ob sie jemand besucht.

Eine Pfarrkirche – aber viele Gottesdienstorte
Ein Pfarramt – mehrere Büros und Kontaktstellen
Es wird künftig ein Pfarramt geben, an dem die Kirchenbücher eingetragen und die Akten geführt werden, sowie das Pfarrarchiv lagert. Gottesdienste bestellen, einen Taufschein abholen wird man aber weiterhin auch in den Büros vor Ort können.
Das zentrale Pfarrbüro ermöglicht in einer Zeit moderner Telefone eine persönliche Erreichbarkeit in einem früher so nicht möglichen Umfang. Und wer spricht schon gerne mit dem Anrufbeantworter? Die Sprechzeiten in den einzelnen Gemeinden werden sicher vermindert werden müssen, sollten dafür aber wegen dann möglicher Urlaubs- und Krankenvertretungen eine deutlich verbesserte Zuverlässigkeit aufweisen.

Ein Pfarramt, weitere Dienstsitze und Kontaktstellen
Ein Pfarrgemeinderat – viele Ortsausschüsse
In der Pfarrei Neuen Typs wird – wie bisher – ein Pfarrgemeinderat von allen gewählt. Dies kann nach Ortslisten getrennt durchgeführt werden, so dass alle Ortsgemeinden angemessen vertreten sein können. Der Pfarrgemeinderat setzt dann in den Ortsgemeinden Ortsausschüsse ein. Das geschieht sicher unter Mitwirkung der Ortsgemeinde, die sich selbst Formen der Beteiligung und des Vorschlagens erarbeiten kann.
Der große Vorteil für diese künftigen Ortsvertretungen ist, dass sie nicht mehr eine bestimmte Mindestanzahl von Kandidaten aufbringen müssen und alle Interessierten mitarbeiten können, unabhängig von ihrem Wohnort.
Was in den Ortsausschüssen an Arbeit geleistet werden muss, ist derzeit noch nicht fest umschrieben. Dadurch gibt es aber auch eine gewisse Freiheit, die Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinderat und Ortsausschuss mitzugestalten. Sicher erscheint, dass ein großer Teil dessen, was heute schon ein Pfarrgemeinderat berät und entscheidet, auch in Zukunft dort entschieden wird. Dazu gehört die Gestaltung des jeweiligen Kirchweih- oder Patronatsfestes oder auch die Frage wie mit den örtlichen Vereinen in den Kommunen zusammengearbeitet werden soll.

Der Ortsausschuss bündelt die Aktivitäten der Ortsgemeinden
Ein Verwaltungsrat – mit Bevollmächtigten vor Ort
Der eine Pfarrgemeinderat wählt auch weiterhin einen Verwaltungsrat für die Pfarrei Neuen Typs, den diese wird auch eine „Körperschaft des öffentlichen Rechtes“ sein, der eigentliche Rechtsträger bei unseren deutschen Kirchengemeinden. Hier sind sicher noch die meisten Probleme zu bearbeiten und zu klären. Die Verantwortung für so viele Liegenschaften, Kindertagesstätten und deren Personal wiegt schwer. Hier kann mit Beauftragungen vor Ort eine Teilabhilfe geschaffen werden. Diese örtlichen Beauftragten sollten sicher mit dem zugehörigen Ortsausschuss zusammenarbeiten und sich dort abstimmen und unterstützen lassen.
Auch seitens des Bischöflichen Ordinariates und der Rentämter wird zusätzliche Unterstützung aufgebaut werden müssen. Und für die Geschäftsführung der Kindertagesstätten werden wohl eigene Modelle eingeführt werden müssen, die den Verwaltungsrat von Aufgaben der Geschäftsführung entlastet, aber die Verantwortung der Ortsgemeinden für die örtliche Kindertagesstätte erhält.

Der Verwaltungsrat delegiert Aufgaben mit Gattungsvollmachten
Gerhard Buballa
(Stand März 2011; aktualisiert Februar 2012)
Eine ausführliche Darstellung mit vielen Grafiken und Erläuterungen können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Web-Seite des Bistums Limburg "Bereitschaft zur Bewegung".

